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  • Anhangsänderung SR 817.023.21 Bisphenol A

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV):

Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine gesundheitsrelevante Regelung der Europäischen Union (EU) zu Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen in Bedarfsgegenständen übernehmen wird (Verordnung (EU) 2024/3190). Diese Übernahme erfolgt durch eine Anhangsänderung der Bedarfsgegenständeverordnung (SR 817.023.21).

Die EU-Regelung, die ab dem 20. Januar 2025 in Kraft trat, verbietet die Verwendung und den Handel von BPA, seinen Salzen und anderen gefährlichen Bisphenolen sowie deren Derivaten in Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Diese Regelung wurde aufgrund eines Berichts der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aus dem Jahr 2023 eingeführt, der zu dem Schluss kam, dass die derzeitigen BPA-Expositionsniveaus ein Risiko für Konsumenten aller Altersgruppen darstellen.

Die schweizerische Regelung umfasst die Herstellung der folgenden Kategorien von Lebensmittelkontaktmaterialien: Kunststoffe, Druckfarben sowie Lacke und Beschichtungen.

Da diese Regelung dem Schutz der Gesundheit der Konsumenten dient, soll in der Schweiz möglichst zeitnah das gleiche Schutzniveau wie in der EU gelten.

Aktuell befindet sich diese Anhangsänderung in der Ämterkonsultation. Es handelt sich um eine Revision ohne Vernehmlassung. Das Inkrafttreten dieser neuen Regelungen ist auf den 1. Juli 2025 geplant. Die Übergangsfristen entsprechen denen der EU.

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