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VHPI ASPV 22. Oktober 2025 0 Comments

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich bestimmter Verpflichtungen von Betreibern und Händlern.

Wichtigste Aussagen:

  • Gezielte Vereinfachung in zwei wichtigen Bereichen:
  • Kleinst- und Kleinunternehmer werden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen: keine Sorgfaltspflicht, nur eine Erklärung – dies soll zur Entlastung des IT-Systems beitragen.
  • Nur diejenigen, die das Produkt zum ersten Mal in Verkehr bringen, müssen die Sorgfaltspflicht-Erklärung abgeben – die anderen Akteure in der Wertschöpfungskette (einschließlich nachgeschalteter Betreiber) müssen lediglich die Referenznummern der Sorgfaltspflicht-Erklärungen aufbewahren.
  • Die gezielte Vereinfachung ermöglicht die Anwendung der Rechtsvorschriften wie folgt:
  • Große Unternehmen wenden die EUDR ab dem 1. Januar 2026 mit einer sechsmonatigen Übergangsphase an, in der keine Strafen und Sanktionen verhängt werden.
  • Kleinst- und Kleinunternehmen wenden die EUDR ab dem 1. Januar 2027 an.

Please click here to see the video.
Zum Dokument in Englisch

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