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  • PPWR Update des FEFPEB

Mit der PPWR sehen wir und die gesamte Wirtschaft, die Waren innerhalb des europäischen Binnenmarktes verkaufen möchte, einem umfangreichen und außerordentlich komplexen Gesetzespaket gegenüber, das schrittweise umgesetzt und ebenfalls Schritt für Schritt konkretisiert wird. Leider hinkt die Europäische Kommission bereits hinter ihrem eigenen Zeitplan für nachfolgende Rechtsakte hinterher, hat mehrere Rechtsstreitigkeiten gegen die Gesetzgebung oder Teile davon anhängig und sieht sich einer enormen Anzahl von Fragen hinsichtlich der Auslegung und des Verständnisses gegenüber.

Wie Sie aus früheren Informationen und Veranstaltungen erfahren haben, ist es der FEFPEB-Arbeitsgruppe PPWR gelungen, die Belastung für die gesamte Holzverpackungsbranche in dieser Hinsicht bis zu einem gewissen Grad zu verringern. Unsere Branche kann auch über 2028/30 hinaus produzieren, da das „High Quality Recycling“ in seiner ursprünglich geplanten Form auf Eis gelegt wurde.

Dennoch ist die PPWR an sich schwer verständlich und zeichnet sich durch einen nach wie vor hohen bürokratischen Aufwand aus, wenn auch im Vergleich zum ersten Verordnungsentwurf reduziert.

Die erste relevante Frist ist der 12. August 2026. Wie die meisten von Ihnen und Ihren Mitgliedern bereits erfahren haben – manchmal durch Recherchen, Panik und leider oft auch durch Unwissenheit und die Dynamik der Marktmacht –, wird ab diesem Datum eine Konformitätserklärung erforderlich sein. Vielen Kunden ist – bewusst oder unbewusst – nicht bewusst, dass sie selbst Hersteller im Sinne der PPWR sind und daher selbst eine Konformitätserklärung erstellen müssen. Ihre Mitglieder sind hingegen als Lieferanten verpflichtet, alle Informationen bereitzustellen, die Hersteller benötigen, um diese Erklärungen erstellen zu können. Hersteller können einige dieser Verpflichtungen auch delegieren, was für manche ein neues Geschäftsmodell eröffnen wird; siehe EUDR.

Hinter der Konformitätserklärung steht ein Konformitätsbewertungsverfahren, das sich auf Informationen der Lieferanten als Teil der technischen Dokumentation stützt. Das Konformitätsbewertungsverfahren ist in Anhang VII der PPWR beschrieben. In diesem Verfahren erklärt der Hersteller in eigener Verantwortung und garantiert, dass die betreffende Verpackung den geltenden Anforderungen gemäß den Artikeln 5 bis 12 der PPWR entspricht. Das Prinzip ähnelt dem anderer Konformitätsbewertungsverfahren (z. B. Maschinenbau, elektrische Geräte, Möbel usw.), ist für unsere Branche jedoch im Allgemeinen neu.

Es umfasst drei wesentliche Anforderungen:
· Technische Dokumentation
· Interne Fertigungskontrolle
· Konformitätserklärung

Wenn Ihre Mitglieder Hersteller sind, sind sie dazu verpflichtet. Um Sie dabei zu unterstützen, hat die FEFPEB TF PPWR die folgenden Musterdokumente für Sie und Ihre Mitglieder erstellt. So kann die gesamte europäische Holzverpackungsindustrie mit einer Stimme sprechen.

Im Anhang finden Sie folgende Dokumente in bearbeitbarem Format (z. B. zur Eingabe Ihrer Unternehmensdaten):
· Muster einer Konformitätserklärung

· Muster einer Prozessbeschreibung für das interne Konformitätsbewertungsverfahren (für Ihre interne Qualitätssicherung und
Marktüberwachung im Falle von Inspektionen)
· Muster einer Risikobewertung
· Muster einer Lieferantenerklärung
· Erläuterungsschreiben

Wenn Sie die Mustervorlagen ausfüllen (das Begleitschreiben enthält entsprechende Hinweise) und die technische Dokumentation gemäß der Prozessbeschreibung 10 (5) Jahre lang aufbewahren, haben Sie zumindest etwas unternommen und nicht bewusst untätig geblieben.

Konformitätsbewertungsverfahren für Transportverpackungen gemäß PPWR

PPWR – Konformitätsbewertungsverfahren – Risikoklassifizierung

Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften durch den Lieferanten
Einhaltung der Verpackungsvorschriften

EU Declaration of Conformity

Erläuterungen zu den MUSTERdokumenten