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In den Schlussabstimmungen im Parlament haben beide Räte dem revidierten Umweltschutzgesetz zugestimmt und alle Differenzen bereinigt. Damit ist der Weg frei für mehr Kreislaufwirtschaft in der Schweiz, wie es die Parlamentarische Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» verlangt. Das neue Gesetz spricht nun explizit von «Schonung der Ressourcen» und vom «Schliessen von Kreisläufen». Abfälle müssen der Wiederverwendung zugeführt oder stofflich verwertet werden, «wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist und die Umwelt weniger belastet als eine andere Entsorgung oder die Herstellung neuer Produkte.»
Das viel diskutierte staatliche Monopol auf Siedlungsabfälle wurde beibehalten, jedoch kann der Bundesrat Abfälle bezeichnen, die separat gesammelt werden müssen. Auf eine Entpackungspflicht von unverkauften Lebensmitteln wurde verzichtet.
Die Gesetzesänderungen können Sie hier nachlesen.
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